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AGB -Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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1. Massgebende Bedingungen


Für die Rechtsbeziehungen zwischen MYWELL by R.J. Meier nachfolgend "Lieferant“ und dem Besteller gelten ausschliesslich die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten in der jeweils aktuellen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die zu den AGB des Lieferanten in Widerspruch stehen, gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Haben die Parteien mehrere Geschäfte unter Berücksichtigung der AGB des Lieferanten abgeschlossen, so gelten diese ebenfalls für Folgegeschäfte in der jeweils aktuellen Fassung, auch wenn sie einem neuen Geschäft nicht ausdrücklich zugrundegelegt werden.

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2. Angebot und Vertragsabschluss


Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten, der Auslieferung des bestellten Produktes oder der Ausführung der bestellten Arbeiten zustande. Der Vertragsgegenstand wird im Zweifel durch den Inhalt der Auftragsbestätigung und dieser AGB bestimmt. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu einer Bestellung oder einem abgeschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. Der Schriftform genügen auch Computer- Faxe, durch EDV erstellte Auftragsbestätigungen oder E-Mails, wenn diese nicht vom Lieferanten unterschrieben sind. Angaben des Lieferanten in Angeboten und anderen Unterlagen wie Prospekten, Internet-Seiten, Veröffentlichungen usw. sind Circa-Angaben, soweit diese vom Lieferanten nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

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3. Preise


Massgeblich ist der Gesamtpreis gemäss Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden MwSt. Die Preise verstehen sich, soweit nicht abweichend vereinbart, in Schweizer Franken einschliesslich Verpackung, ohne Montage. Letztere, der so genannte Anschluss der Geräte an alle bauseitigen Leitungen, darf nur durch zugelassene Installationsfirmen und ausschliesslich auf Verantwortung und zu Lasten des Käufers vorgenommen werden.

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4. Zahlungsbedingungen


Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferanten zu leisten. Die Rechnungen des Lieferanten sind auch dann fristgemäss zu begleichen, wenn Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen geltend gemacht werden. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Rechnungen über Ersatzteile, Reparaturen und Montagen sind in jedem Fall sofort ohne Abzug zahlbar. Der Käufer kommt gegenüber der Lieferant ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermines in Verzug. Der Lieferant ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% des Gesamtpreises zu berechnen. Abrufbestellungen werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Checks und Zessionen werden nur zahlungshalber angenommen. Alle Unkosten solcher Papiere trägt der Käufer. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

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5. Lieferfrist / Rücktrittsrecht des Käufers


Kann der Liefertermin durch Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten werden, so ist der Käufer berechtigt, den Lieferant eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen anzusetzen, unter der Androhung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt. Wird diese Nachfrist durch das Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

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6. Vertragslaufzeit Miete / Kündigung 
 

12 Monate mit 1 Monat Kündigungsfrist. Der Vertrag verlängert sich ohne schriftliche Kündigung jeweils automatisch wieder für ein Jahr.

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7. Versand und Gefahrenübergang


Der Versand erfolgt ohne bestimmte Vorschrift stets nach bestem Ermessen des Lieferanten. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung beim Käufer eintrifft.

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8. Garantie und Gewährleistung


Der Lieferant übernimmt gegenüber dem Käufer während zwölf Monaten die volle Garantie für die Freiheit alter Produkte von Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehlern. Der Käufer hat Ansprüche aus dieser Garantie durch schriftliche Mitteilung an die Lieferant geltend zu machen. Diese Mitteilung muss bei offensichtlichen Mängeln unmittelbar nach Inbetriebnahme, bei Mängeln, welche trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind, spätestens sieben Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich erfolgen, ansonsten die Kaufgegenstände als genehmigt gelten. Der Lieferant ist berechtigt, die beanstandeten Teile zu prüfen. Er behält sich die Wahl vor, den fehlerhaften Kaufgegenstand entweder auszubessern oder Ersatz zu liefern. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sowie auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind - unabhängig von deren Rechtsgrund - ausgeschlossen.

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9. Eigentumsvorbehalt


Sämtliche Lieferungen des Lieferanten (Verkauf wie auch Miete der Geräte) an den Käufer erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten. Dieser ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt nach Schweizerischem Recht im Register am Sitze des Käufers eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtpreisforderung geht der Kaufgegenstand in das unbeschwerte Eigentum des Käufers über. Bei Miete bleibt der Lieferant jederzeit im Besitz des gemieteten Gegenstandes. Der Käufer kommt gegenüber der Lieferant ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermins in Verzug. Der Käufer verpflichtet sich, Adressänderungen mindestens vierzehn Tage vor dem Umzug bekannt zu geben, damit der Eintrag des Eigentumsvorbehaltes am neuen Wohnsitz / Sitz des Käufers erfolgen kann. Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware sofort dem Lieferanten zurückzugeben. Als Mietzins und Entschädigung gelten pro Monat 7% vom Kaufpreis als vereinbart. Vorbehalten bleibt eine Entschädigung für ausserordentliche Abnützung. Für die bei der Demontage zwecks Rücknahme der Ware allenfalls entstehenden Schäden hat der Lieferant nicht einzustehen.

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10. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht in Baselland zuständig.

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